1955-1964

Mit der EWG sicherer in die Zukunft

Mit der Gründung der EWG bahnten sich neue Wege und Möglichkeiten am Markt an. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Markterschließungen aber erkannte der VOG schon lange vorher: die Qualitätsproduktion.

Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 25. März 1957 war für den VOG ein folgenreiches Ereignis. Die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, die Einführung einer gemeinsamen Agrarpolitik und der Schutz vor Produktverfälschungen eröffneten neue, ungeahnte und zugleich sichere Wege in die Zukunft.

Als der EWG-Vertrag am 1. Jänner 1959 in Kraft trat, war das der große Lichtblick für die Südtiroler Obstwirtschaft. Sie hatte in der Tat nichts von einem vollendeten gemeinsamen Agrarmarkt zu fürchten. Die Möglichkeit, die Mitgliedsstaaten ohne Kontingentierungen und andere Schutzmaßnahmen zu beliefern, entpuppte sich als große Chance.
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Werben für die Qualität

Die VOG-Führung war schon damals überzeugt, dass sich unsere Qualitätsware gegenüber den Produktionen der anderen Länder ohne weiteres durchsetzen würde. So wurden die Obstbauern stets angemahnt, mit entsprechenden Pflegemaßnahmen, der richtigen Sortenwahl und der Verminderung der untergeordneten Qualitätsware die „Besserung der Qualität unseres Obstes bis zum höchstmöglichen Grade“ anzustreben. Doch Qualität allein sichert noch nicht den Absatz. Werbung für die gute Qualität unseres Obstes war angesagt.

Nachdem ein erster Versuch, für das gesamte Südtiroler Obst eine Südtiroler Schutzmarke zu schaffen, Schiffbruch erlitt, gründeten die im VOG zusammengeschlossenen Genossenschaften am 11. Juni 1960 den „Schutzring der Südtiroler Obstgenossenschaften“. 10 Jahre später fusionierte der Schutzring mit dem VOG, sodass sich der Verband ab diesem Zeitpunkt direkt mit der Werbung befasste.

Wie ernst es den Verantwortlichen des VOG war, steht im damaligen Beschluss, demzufolge sich die leitenden Funktionäre der Obstgenossenschaften verpflichteten, in der eigenen Genossenschaft zu sorgen, „dass nicht allein durch den Zwang der Kontrolle sondern aus eigener, freier Einsicht die mit der Genossenschaftsmarke versehene Ware sich jederzeit qualitativ und durch Sortenechtheit von jener der außerhalb der Organisation stehenden Firmen zu unterscheiden hat.“ Zudem war es mit dem Bau von Kühlhäusern und der Fertigstellung der ersten CA-Zellen im Jahr 1960 möglich, den Vermarktungszeitraum auf das ganze Jahr auszudehnen.

Der deutsche Markt nimmt Fahrt auf

Mit der Gründung der EWG war die Bundesrepublik Deutschland bald wieder auf dem Wege zu einer überragenden Stellung für den Südtiroler Obstexport. Der VOG errichtete deshalb im März 1959 eine Vertretung in München, dem wichtigsten Umschlagplatz. Zu Beginn der 60er-Jahre kam der VOG erstmals mit Kunden des Lebensmitteleinzelhandels ins Geschäft. Diese verpflichteten sich, einen Teil ihrer Obsteinfuhr über den VOG abzuwickeln, vorausgesetzt dass alle Verrechnungen und der Versand ausschließlich über den Verband liefen. Aber bereits in den 50er-Jahren gab es größere Abschlüsse mit bundesdeutschen Großabnehmern. All diese Bemühungen zeugen vom Bestreben nach zeitsparender Rationalisierung und geben Zeugnis von den Vorteilen des freiwilligen Zusammenschlusses im Verband.
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1957
1957
Europa hat eine Missernte. Der VOG konnte nicht alle Kunden beliefern. Die Frostberegnung erfährt den endgültigen Durchbruch.
1959-1
1959
1. Jänner: Der EWG-Vertrag tritt in Kraft; für die Obstwirtschaft eröffnen sich neue Perspektiven.
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1959
In München wird eine Vertretung des VOG eröffnet.
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1960
Der Schutzring der Südtiroler Obstgenossenschaften wird gegründet.
1960
1960
Erste CA-Zellen für die Langlagerung werden errichtet (OG Cafa).
1961
1961
Erste Abschlüsse mit Kunden des LEH in Deutschland werden abgeschlossen.
1962
1962
Apfelproduktion: 21% Morgenduft (im Bild), 19% Kalterer, 18% Champagner, 12% Gravensteiner.