Die VOG-Führung war schon damals überzeugt, dass sich unsere Qualitätsware gegenüber den Produktionen der anderen Länder ohne weiteres durchsetzen würde. So wurden die Obstbauern stets angemahnt, mit entsprechenden Pflegemaßnahmen, der richtigen Sortenwahl und der Verminderung der untergeordneten Qualitätsware die „Besserung der Qualität unseres Obstes bis zum höchstmöglichen Grade“ anzustreben. Doch Qualität allein sichert noch nicht den Absatz. Werbung für die gute Qualität unseres Obstes war angesagt.
Nachdem ein erster Versuch, für das gesamte Südtiroler Obst eine Südtiroler Schutzmarke zu schaffen, Schiffbruch erlitt, gründeten die im VOG zusammengeschlossenen Genossenschaften am 11. Juni 1960 den „Schutzring der Südtiroler Obstgenossenschaften“. 10 Jahre später fusionierte der Schutzring mit dem VOG, sodass sich der Verband ab diesem Zeitpunkt direkt mit der Werbung befasste.
Wie ernst es den Verantwortlichen des VOG war, steht im damaligen Beschluss, demzufolge sich die leitenden Funktionäre der Obstgenossenschaften verpflichteten, in der eigenen Genossenschaft zu sorgen, „dass nicht allein durch den Zwang der Kontrolle sondern aus eigener, freier Einsicht die mit der Genossenschaftsmarke versehene Ware sich jederzeit qualitativ und durch Sortenechtheit von jener der außerhalb der Organisation stehenden Firmen zu unterscheiden hat.“ Zudem war es mit dem Bau von Kühlhäusern und der Fertigstellung der ersten CA-Zellen im Jahr 1960 möglich, den Vermarktungszeitraum auf das ganze Jahr auszudehnen.